Doppelhaushalt 2013/14 – Eckwertebeschluss der Landesregierung Ludwig Burkardt: Die Landesregierung muss mit der Schuldentilgung beginnen!
Die letzte linke Landesregierung beschließt morgen die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2013/2014. In beiden Jahren wird Brandenburg voraussichtlich 226 Millionen Euro mehr Steuern einnehmen, als bisher geplant. Zur morgigen Haushaltsklausur der Landesregierung erklärt Ludwig Burkardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Aufgrund der erneuten Steuermehreinnahmen kann Brandenburg bereits 2014 damit beginnen, den Schuldenberg von 19 Milliarden Euro abzubauen.
Ich fordere die Landesregierung auf, diese historische Chance zu nutzen und morgen den verbindlichen Einstieg in die Schuldentilgung zu beschließen. Wenn die Regierung ihre eigene Finanzplanung umsetzt, kann sie 2014 einen Betrag von 120 Millionen Euro tilgen.
Vor allem der Finanzminister müsste daran ein besonderes Interesse haben. Wenn die Verschuldung um 120 Millionen Euro sinkt, spart das Land jedes Jahr Zinsausgaben von rund drei Millionen Euro. Zudem ist der Abbau von Krediten das beste Instrument, um das hohe Risiko von Zinsänderungen zu verringern. Derzeit müsste das Land 200 Millionen Euro mehr zahlen, wenn die Schuldzinsen um ein Prozent steigen würden.
Zum Hintergrund
Die Landesregierung hat im Juni 2011 den Finanzplan 2011-2015 beschlossen, der für 2013 eine Neuverschuldung von 200 Millionen Euro und für 2014 einen ausgeglichenen Haushalt vorsieht. In diesem Zahlenwerk ist das positive Ergebnis der letzten Steuerschätzung, die das Finanzministerium am 8. November 2011 bekannt gegeben hat, noch nicht berücksichtigt.
Die folgende Übersicht zeigt, dass angesichts der Mehreinnahmen die Landesregierung bereits im nächsten Doppelhaushalt mit dem Schuldenabbau beginnen könnte:
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- in Millionen Euro -
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2014
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Neuverschuldung gemäß Finanzplan 2011-2015
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0,0
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Steuermehreinnahmen *
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+121,9
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abgesenkte Neuverschuldung bzw.
mögliche Schuldentilgung
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-121,9
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* Ergebnis der Steuerschätzung November 2011
(netto, FAG-Anteil der Kommunen bereits abgezogen)
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